Full text: Rechtliche Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in Liechtenstein

Genossenschaftswesen Liechtenstein 
3 Bestandsaufnahme des heutigen Genossenschaftswesens in Liechtenstein 
3.1 Statistische Daten 
Im Liechtensteiner Recht gibt es Genossenschaften auf drei unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. 
Diese sind das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) aus dem Jahr 1925, das Gesetz über die Bürger- 
genossenschaften (BüGG) sowie die Verordnung über die Europäische Genossenschaft (SCE-VO), die 
dank ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen auch in Liechtenstein Anwendung findet. 
Per Stand vom 4. April 2016 sind im Handelsregister 23 Genossenschaften nach Liechtensteiner Recht 
eingetragen. Diese lassen sich unterteilen in fünf Bürgergenossenschaften, dreizehn eingetragene Ge- 
nossenschaften gemäss PGR sowie fünf Europäische Genossenschaften. 
Zudem sind sechs Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen Schweizer Genossenschaften in Liech- 
tenstein im Handelsregister eingetragen, wobei diejenigen der Schweizer Konsumgenossenschaften 
Migros und Coop am bekanntesten sind. 
Darüber hinaus sind dem Autor derzeit 16 nicht eingetragene Genossenschaften gemäss PGR bekannt, 
sogenannte Kleine Genossenschaften. Mehr als die Hälfte davon sind Alpgenossenschaften. 
Aufgrund der Tatsache, dass diese Genossenschaften auf Grundlage von Art 483—495 PGR nicht im 
Handelsregister eingetragen werden müssen, ist davon auszugehen, dass noch weitere solche Genossen- 
schaften bestehen, die trotz umfangreicher Internetrecherche sowie persónlicher Befragungen nicht aus- 
findig gemacht werden konnten. Einerseits dürfte es sich dabei um alte Genossenschaften aus dem land- 
wirtschaftlichen Bereich handeln, die ihre Bedeutung verloren haben und um die sich seit Jahren nie- 
mand mehr kümmert. Mangels formeller Auflósung bestehen sie jedoch fort. Andererseits ist davon 
auszugehen, dass seit der vor wenigen Monaten erfolgten Bekanntgabe der Idee der Liechtenstein Ven- 
ture Cooperative (LV C), was mit ,Innovationsgenossenschaft/ übersetzt werden kann, auch bereits sol- 
che gegründet worden sind. Da gerade zu Beginn eines solchen Projekts die Diskretion der Nichteintra- 
gung willkommen ist, muss es dabei vorerst bei der Vermutung bleiben. 
Zusammenfassend lässt sich folglich sagen, dass derzeit mindestens die unten aufgelisteten 39 Genos- 
senschaften nach Liechtensteiner Recht bestehen. 
15
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.