Genossenschaftswesen Liechtenstein
Eidesstattliche Erklärung
Rechtliche Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in Liechtenstein
Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass die vorliegende Arbeit selbständig und ohne unerlaubte Hilfe
angefertigt wurde. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken wurden als
solche kenntlich gemacht. Diese Arbeit wurde bisher weder in gleicher noch in ähnlicher Form einer
anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.
Vaduz, den 29. April 2016
lic.iur. Márten Geiger, LL.M. (Brügge)
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