Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Eidesstattliche Erklärung
Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie — Auswirkungen auf das Sorgfalts-
pflichtrecht sowie auf Stiftungen und Trusts
Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass die vorliegende Arbeit selbständig und ohne unerlaubte Hilfe
angefertigt wurde. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken wurden als
solche kenntlich gemacht. Diese Arbeit wurde bisher weder in gleicher noch in ähnlicher Form einer
anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.
Mauren, 29. April 2016
Cer
Mag. iur. Michael Casutt