Nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Vorwort
Nachdem ich in einer führenden Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz meine ersten Berufserfahrungen
sammeln konnte, trat ich im September 2014 bei Kaiser Partner, einer der führenden Vermögensbera-
tungsgruppen in Liechtenstein, meine heutige Funktion als Compliance Officer an. Zeitgleich begann
ich den Studiengang des Executive Master of Laws im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an der
Universität Liechtenstein.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei Kaiser Partner für die Unterstützung zur Absolvierung
dieses Studienganges bedanken, insbesondere aber auch meinem Vorgesetzten lic.iur. HSG Ronnie
Studer, welcher mir mit seinem breiten Fachwissen während den letzten eineinhalb Jahre zu jedem
Zeitpunkt zur Seite stand.
Mein ausserordentlicher Dank gilt ebenfalls Herrn Prof. Dr. Francesco Schurr für die Übernahme mei-
ner Masterthesis als Gutachter sowie Herrn lic.iur. HSG Patrick Bont, LL.M. als zusätzlicher Betreuer.
Beide unterstützten mich begleitend bei der Erstellung dieser Arbeit und gewährten mir die nötigen
Freiheiten, damit ich mich gezielt mit dem Thema der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismus-
finanzierung im Allgemeinen, aber auch mit der nationalen Umsetzung der 4. EU-
Geldwäscherichtlinie auseinandersetzen konnte.
Zuletzt geht ein besonderer Dank an meine Eltern Reto und Gerda sowie an meinen Bruder Christian.
Ohne die Unterstützung meiner Familie hätte ich bis dato nie einen solch privilegierten Lebensweg
durchlaufen können. In Verbundenheit zu meiner Familie widme ich meine Arbeit meiner Nichte Vi-
vienne, geb. am 29. Dezember 2015. Sie spiegelt nicht nur den Beginn einer neuen Generation wider,
sie wird auch zeitgleich eine junge Zeugin davon sein, dass das lateinische Sprichwort „vox audita
perit, littera scripta manet — das gesprochene Wort verweht, das Geschriebene bleibt bestehen“ im
Zusammenhang mit den derzeitigen Bemühungen zur Geldwäschebekämpfung und Verhinderung der
Terrorismusfinanzierung voraussichtlich nicht standhalten wird. Denn so wie ich heute auf die Anfän-
ge des Sorgfaltspflichtgesetzes vor 20 Jahren zurückblicke, so wird sich meine Nichte in 20 Jahren —
vielleicht wie ihr Onkel auch an den Rechtswissenschaften interessiert — meine Arbeit heranziehen
und dabei wahrscheinlich nur noch einzelne Grundzüge zu den dann geltenden Sorgfaltspflichten er-
kennen.
Mauren, 29. April 2016 Michael Casutt
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