Gründerrechte
Eidesstattliche Erklärung
Die Gründerrechte der liechtensteinischen privatrechtlichen Anstalt: Sonderfragen bei
der fiduziarischen Gründung und bei mehreren Gründerrechtsinhabern
Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass die vorliegende Arbeit selbständig und ohne unerlaubte Hilfe
angefertigt wurde. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken wurden als
solche kenntlich gemacht. Diese Arbeit wurde bisher weder in gleicher noch in ähnlicher Form einer
anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.
Dornbirn, 24.04.2016
Angelika K. Layr
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